Versicherungsschutz

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Trotz aller Bemühungen kommen Unfälle im Schulbereich leider immer wieder vor. Gegen gesundheitliche Schäden ist Ihr Kind grundsätzlich durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung geschützt.
Sie erstreckt sich auf:

        • Schulwege
        • Unterricht und Pausen
        • Sportunterricht
        • Wanderungen
        • Unterrichtsgänge
        • Besichtigungen
        • Schul- und Klassenfeiern
        • Schullandheimaufenthalte

Jeder Schulunfall ist umgehend der Schule zu melden. Beim Arzt gibt man an, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Die Versicherung wird dann automatisch tätig.

Da Haftpflichtschäden nicht versichert sind, (Beispiel: Ihr Kind richtet auf dem Schulweg einen Sachschaden an.) ist es unbedingt ratsam, dass Sie eine private Familienhaftpflichtversicherung besitzen.